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Grüner Wohnen Darlehen

Das Grüner-Wohnen-Darlehen 1 lief zum 31.12.2022 aus. Wir bieten unseren Mitgliedern mit dem Grüner-Wohnen-Darlehen 3 ein Nachfolgeprodukt mit deutlich besseren Konditionen.

Mit dem Geld, das wir mit dem GRÜNER-Wohnen-Darlehen 1 einsammelten, setzen wir unsere genossenschaftlichen, inklusiven und nachhaltigen Wohnprojekte um.

 

Warum benötigt die OEKOGENO eG dieses Kapital?

Die OEKOGENO eG übernimmt in der Umsetzungsphase der Wohnprojekte das Projektmanagement, die Zwischenfinanzierung und beschafft das Eigenkapital. Außerdem kümmern wir uns um die kaufmännische Betriebsführung. Dies ist ohne die finanzielle Unterstützung unserer Mitglieder nicht möglich.

Ist die Entwicklungsphase abgeschlossen, übernimmt die jeweilige Projektgenossenschaft die Projekte. Die Anteile, die die OEKOGENO eG zu Projektbeginn gezeichnet hatte, werden dann von den Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft vor Ort übernommen.

Welche Art von Darlehen gewähre ich der OEKOGENO eG?

Beim Grüner-Wohnen-Darlehen gewährt der/die Anleger*in gewährt der OEKOGENO eG ein qualifiziertes Nachrangdarlehen (auch „Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel“ genannt). Ein Nachrangdarlehen ist eine sogenannte „mezzanine“ Form der Unternehmensfinanzierung, die sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch Merkmale von Fremdkapital aufweist.

Was macht unsere Wohnprojekte besonders?

Unsere Wohnquartiere erfüllen höchste ökologische Standards. Wir nutzen erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmeversorgung. Wann immer möglich setzen wir beim Bau auf nachhaltige Rohstoffe und errichten ganze Quartiere in Holzbauweise. Wir ermöglichen unseren Bewohner*innen Selbstversorgung mit Urban Gardening und der solidarischen Bewirtschaftung unserer Gemeinschaftsgärten. Und wir legen großen Wert auf eine nachhaltige Mobilität und stellen den Fuß- und Radverkehr in den Mittelpunkt unserer Planungen.

Wir möchten wirkliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen. In allen Projekten sind Wohngemeinschaften für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung vorgesehen. Wir ermöglichen mit diesen Wohnformen selbstbestimmtes Handeln und wirkliche Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Die Bewohner*innen sind als Wohngenoss*innen voll in die Hausgemeinschaft integriert – mit denselben Rechten und Pflichten wie alle anderen Bewohner*innen auch.

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Detaillierte Informationen zu Geldanlagen sowie entsprechende Vertragsdokumente sind aufgrund genossenschaftsrechtlicher Bestimmungen exklusiv unseren Mitgliedern vorbehalten. Für den Zugang zu diesen Informationen müssen Sie Genossenschaftsanteile zeichnen und sich im Mitgliederbereich einloggen. Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft und den damit verbundenen Anlageoptionen haben, laden wir Sie herzlich ein, Teil der OEKOGENO zu werden.
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