Finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den folgenden Themen:
Fragen zur Mitgliedschaft:
Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?
Eine Beteiligung an der Genossenschaft erfolgt durch Zeichnung eines Anteils. Mitglied werden können natürliche Personen (als Einzelperson), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften, jedoch keine Personenmehrheiten. Die Genossenschaftsanteile als Geldanlage bilden das notwendige Eigenkapital, um sinnvolle Projekte umsetzen zu können.
Welche Mitsprachemöglichkeiten habe ich?
Genossenschaften sind nicht nur Wirtschaftsorganisationen, sondern auch Sozialorganisationen. Bei Genossenschaften spielt im Unterschied zu vielen GmbH & Co. KG-Projekten, über die Bürger*innenbeteiligungen an Projekten organisiert wird, nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Beteiligung eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Entscheidungsbefugnisse sind hierbei gesellschaftsrechtlich fest verankert. Diese immateriellen Beteiligungsrechte können der Generalversammlung – dem obersten Gremium der Genossenschaft als Versammlung der Mitglieder – nicht entzogen werden. Zu diesen Entscheidungsrechten gehören Wahl und Abwahl der Aufsichtsrät*innen sowie in den meisten Fällen auch die indirekte Bestellung des Vorstands über die von ihnen gewählten Aufsichtsrät*innen. Ebenfalls nicht entzogen werden können alle Entscheidungen über die Veränderung der Satzung, die Verabschiedung der Bilanz, die Beschlussfassung über Gewinn oder Verlust, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie umfassende Informationsrechte über die geschäftlichen Angelegenheiten der Genossenschaft.
Was ist die Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist das jährliche Treffen der Genossenschaftsmitglieder, die gemäß der Satzung bestimmte Entscheidungen zur Abstimmung stellen. Dazu wird jedes Jahr eingeladen. Die Tagesordnung und den Tagungsort findet man rechtzeitig auf der OEKOGENO-Website.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied sind Sie verpflichtet, uns Änderungen von Anschrift oder Ähnlichem mitzuteilen. Die gezeichneten Genossenschaftsanteile sind unmittelbar voll einzuzahlen. Wir ziehen üblicherweise per Lastschrift ein, damit es für Sie einfacher ist.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie folgende Rechte, die Sie im Rahmen der jährlichen Generalversammlung ausüben können:
- Teilnahmerecht an der Generalversammlung,
- Auskunftsrecht im Rahmen der Generalversammlung,
- Stimmrecht mit einer Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
Wir binden unsere Mitglieder bei Interesse in die Weiterentwicklung der Projekte mit ein und regen an, dass sie ihre Visionen, Wünsche und Ideen einbringen!
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch: schriftliche Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod (Weiterführung durch Erbe), Auflösung einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft oder durch Ausschluss.
Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen?
Die Mitgliedschaftsanteile stellen eine langfristige Grundlage für die Arbeit von OEKOGENO dar. Ihre Mitgliedschaft ist mit einer zweijährigen Frist zum Jahresende kündbar. Die Rückzahlung Ihrer Anteile erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung im darauf folgenden Jahr.
Fragen zu Genossenschaftsanteile:
Was kostet ein Anteil?
Die Beteiligung an unserer Genossenschaft ist durch die Zeichnung eines Anteils im Wert von 33,71 Euro möglich. Um sich Flexibilität bei der Zeichnung verschiedener Projekte zu bewahren, empfehlen wir 5 Anteile. Durch Ihre Anteile haben Sie die exklusive Möglichkeit, in nachhaltige Projekte anzulegen und eine rentable Verzinsung zu erhalten.
Wie viele Anteile kann man maximal besitzen?
Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Die Anzahl der Genossenschaftsanteile wirkt sich nicht auf das Mitspracherecht aus. Es gilt das Prinzip „Ein Mitglied – eine Stimme“.
Kann ich meine Anteile auf andere übertragen?
Sie können Ihre Genossenschaftsanteile ganz oder teilweise mit Zustimmung der Genossenschaft übertragen. Ihr uns anvertrautes Kapital kann zu einer guten Investition für Kinder und Enkel werden. Sie können ihre Anteile aber auch auf die OEKOGENO-Stiftung übertragen, die gemeinnützige Ziele im ökologischen und sozialen Bereich verfolgt, dort entsprechende Projekte fördert und somit die Arbeit der OEKOGENO unterstützt. Dieser Spendenbeitrag ist von der Steuer absetzbar.
Fragen zu Projekten:
Sind die Projekte der OEKOGENO erfolgreich?
Ja. Seit über 30 Jahren sind wir auf dem Markt. Alle unsere Projekte liegen auf Plan oder darüber. Einige unserer Fonds haben bereits mehr ausgeschüttet als geplant.
Wie spekulativ sind die Projekte, die OEKOGENO anbietet?
Alle Projekte auf dem Markt unterliegen den üblichen Risiken bis hin zum Totalverlust. Wir bieten unseren Mitgliedern jedoch ausschließlich eigene Projekte an. Diese haben wir eingehend geprüft, durch Expert*innen bewerten lassen und i. d. R. mit einem Risikopuffer ausgestattet. Wir gehören zu den wenigen Projektgesellschaften, die über die volle Laufzeit die kaufmännische Betriebsführung innehat. Bei einer Ergebnisverschlechterung können wir somit sofort gegensteuern.
Was gibt es für nachhaltige Projekte bei der OEKOGENO?
Wir setzen nachhaltige Projekte im Bereich erneuerbare Energien um und realisieren Wind- und Solaranlagen. Unser derzeitiger Schwerpunkt ist das inklusive Mehrgenerationen-Wohnen. Hier schaffen wir ökologischen Wohnraum für unterschiedlichste Zielgruppen. Außerdem arbeiten wir an ersten Konzepten im Bereich Land- und Forstwirtschaft.
Wie kann ich die Umweltprojekte der OEKOGENO fördern?
Mitglieder können unsere Projekte fördern, indem Sie z.B. Darlehen zeichnen oder Fördergenoss*innen in unseren Wohnprojekten werden.
Kann ich selbst entscheiden, welche Nachhaltigkeitsprojekte ich unterstützen möchte?
Jedes Mitglied kann selbst entscheiden, welches nachhaltige Projekt sie oder er unterstützen möchte. So kann jede*r nachvollziehen, wie das eigene Geld konkret wirkt. Wir informieren alle Mitglieder, sobald es neue Projekte und Anlagemöglichkeiten gibt.
Fragen zur Kapitalanlagen:
Eignen sich Genossenschaftsanteile als sinnvolle Investition?
Genossenschaftsanteile sind für all diejenigen Anleger*innen interessant, die Ihr Geld nachhaltig und sinnvoll investieren möchten. Genossenschaften haben nicht das Ziel, eine maximale Rendite auszuschütten, sondern im Sinne ihrer Satzungsziele und zum Vorteil und Nutzen ihrer Mitglieder zu wirtschaften.
Wie viel Startkapital brauche ich für eine Investition?
Für ihre sinnvolle und nachhaltige Investition benötigen Sie bei uns zunächst 33,71 Euro. Damit werden Sie Mitglied in der OEKOGENO eG. Unsere Beteiligungen an den Projekten beginnen in der Regel bei 1.000 Euro, bei bestimmten Projekten sind sie auch schon mit 100 Euro dabei. Wir möchten möglichst vielen Mitgliedern eine Beteiligung ermöglichen.
Was passiert mit dem Gewinn einer Genossenschaft?
Eine Genossenschaft wirtschaftet für Ihre Mitglieder. Die Gewinne, die wir erwirtschaften, geben wir an die Mitglieder weiter, die im jeweiligen Projekt nachhaltig investiert haben. Wir sind dabei keinen Investor*innen oder Großaktionär*innen verpflichtet.
Warum benötigt die OEKOGENO dieses Kapital?
Für unsere Wohnprojekte benötigen wir wie bei jedem Bauprojekt genügend Eigenkapital. Neben den Pflichteinlagen der Wohngenoss*innen stellen die Kapitaleinlagen der Fördergenoss*innen und die von unseren Mitgliedern gezeichneten Darlehen einen wichtigen Finanzierungsbaustein für eine solide Finanzierung der Genossenschaft dar.
Gibt es ein Risiko bei der Investition in eine Genossenschaft?
Wie bei jeder nachhaltigen Investition gibt es auch bei Genossenschaften ein Risiko. Genossenschaften sind aber die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland, u.a. deswegen, weil sie doppelt geprüft werden. Jede Genossenschaft ist Mitglied in einem Prüfverband, der die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Außerdem gibt es eine interne Kontrolle durch die Generalversammlung und den Aufsichtsrat.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Im Fall der Insolvenz haften Sie nur mit Ihrer Einlage.
Fragen zur Genossenschaft:
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine besondere Unternehmensform, bei der die Interessen der Mitglieder im Mittelpunkt stehen und diese ein hohes Maß an Mitbestimmung haben.
Ziel ist es, allein im Interesse der Mitglieder zu wirtschaften und nicht für gewinnorientierte Investor*innen oder Gesellschafter*innen – uns ist eine Sinnmaximierung wichtiger als eine Gewinnmaximierung.
Wie kann ich bei einer Genossenschaft mitmachen?
Wer bei einer Genossenschaft mitmachen möchte, muss zunächst Anteile der Genossenschaft erwerben und so Mitglied werden. Bei der OEKOGENO sind Sie mit einem Anteil dabei, der aktuell 33,71€ kostet – einmalig und nicht monatlich oder jährlich!
Einfach anmelden: PDF herunterladen, ausdrucken, zuschicken.
Wie sieht die Organisationsstruktur einer Genossenschaft aus?
Aufgrund obiger Umstände wird deutlich: Genossenschaften sind zwar binnendemokratisch organisiert, aber nicht selbstverwaltet. Denn die einzelnen Gremien haben klar zugeordnete Kompetenzen. Hierzu gehört auch, dass der Vorstand eine Genossenschaft in eigener Verantwortung leitet. An den operativen Entscheidungen sind die Mitglieder oder Aufsichtsräte nur so weit beteiligt, wie dies in der Satzung für konkrete Entscheidungsfälle verankert ist. Entsprechend werden mit der Gründungssatzung die entscheidenden Voraussetzungen über eine partizipative oder stärker beim Management liegende Entscheidungsstruktur gestellt.
Was macht die Geldanlage bei der OEKOGENO so nachhaltig?
Wir bieten Ihnen eine nachhaltige Geldanlage im doppelten Sinne: Mit ihrer ökologischen Geldanlage setzen Sie sich für die Energiewende und für eine alternative Forst- und Landwirtschaft ein. Gleichzeitig ebnen Sie den Weg für vielfältige Wohn- und Lebensmodelle und legen Ihr Geld sinnvoll für eine solidarische, zukunftsfähige Gesellschaft an.
Fragen für Kommunen und Stiftungen:
Wie unterstützt die OEKOGENO Kommunen im Bereich Nachhaltigkeit?
Mit unseren Leuchtturm-Projekten inspirieren wir Akteur*innen in Ihrer Kommune auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. Wir gehen neue Wege bei der Mobilität, indem wir Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in den Mittelpunkt stellen. Nachhaltiges Bauen im bestmöglichen Effizienzstandard setzt in ihrer Kommune neue Maßstäbe.
Welche Anlagemöglichkeiten bietet die OEKOGENO für Stiftungen?
Stiftungen haben die Möglichkeit, unter anderem als Kapitalanleger*in im klassischen Sinne zu agieren und ihr Stiftungskapital in unsere Quartiers-Mehrfamilienhäuser zu investieren. Dabei ist uns wichtig, dass zum Beispiel die Belegung eines von Ihnen gekauften Mehrfamilienhauses auch nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt. Für den Erfolg ist es maßgeblich, dass dort keine sozialen Verwerfungen durch zu unterschiedliche Zielgruppen den Alltag bestimmen.
Gibt es weitere Kooperationsmöglichkeiten für Stiftungen?
Sie können uns auch dadurch unterstützen, dass sie mit ihrem Stiftungskapital ein ausgesuchtes Grundstück erwerben und dieses an uns bzw. unsere Projektgenossenschaften in Erbpacht vergeben. Wir stellen Ihnen gerne auch unser Know-how bei der Projektentwicklung und der Baubetreuung zur Verfügung, erstellen Finanzierungskonzepte und begleiten Sie professionell während der Planungs- und Bauphase.
Fragen zu Wohnprojekten:
Welche Möglichkeiten habe ich, die alternativen Wohnprojekte der OEKOGENO zu unterstützen?
OEKOGENO-Mitglieder können die alternativen Wohnprojekte unterstützen, indem sie ihr Geld in unseren qualifizierten Nachrangdarlehen anlegen oder eine unserer Projektgenossenschaften als Fördergenoss*in unterstützen. Sie können dabei zwischen unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen wählen und entscheiden, welches konkrete Projekt sie fördern möchten.
Wie wird Inklusion in den alternativen Wohnprojekten der OEKOGENO umgesetzt?
Inklusion ist für uns nicht nur ein theoretisches Konzept. Wir ermöglichen Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung im Alltag unserer inklusiven Wohnprojekte. Menschen mit Behinderung sind bei uns in alle Aktivitäten der Hausgemeinschaft integriert, z.B. in den diversen Arbeitskreisen, aber auch als stimmberechtigte Mitglieder unserer Genossenschaften.
Wird bei den alternativen Wohnprojekten der OEKOGENO auch auf Energieeffizienz geachtet?
Wir setzen ausschließlich ökologische Wohnprojekte im höchsten Energieeffizienzstandard um. Wir bauen u.a. komplette Quartiere mit dem nachhaltigen Baustoff Holz, die Energieversorgung erfolgt über besonders effiziente Blockheizkraftwerke und eigene Photovoltaikanlagen. Den produzierten Strom können die Mieter*innen im Quartier selbst nutzen.
Wie kann ich in die nachhaltigen Wohnprojekte der OEKOGENO investieren?
OEKOGENO-Mitglieder können nachhaltiges Bauen und Wohnen unterstützen, indem sie Darlehen zeichnen oder unsere Wohnprojekte als Fördergenoss*in unterstützen. Je nach Projekt ist dies auch schon mit Beträgen ab 100 Euro möglich, die Verzinsung/Dividende variiert je nach Projekt und Laufzeit und beträgt bis zu 3,6 Prozent.
Kann ich mir selbst aussuchen, in welches nachhaltige Wohnprojekt ich investiere?
Ja. Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig über aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten bei laufenden und neuen Projekten. Viele Mitglieder unterstützen Projekte, die nachhaltiges Wohnen in ihrer Nähe umsetzen. Unser Team vom Mitgliederservice beantwortet gerne Rückfragen zu den verschiedenen Darlehen und Anlagemöglichkeiten.
Wie wird Inklusion in Kommunen durch die OEKOGENO Wohnprojekte gefördert?
In vielen Kommunen fehlt Wohnraum für Menschen mit Behinderung. Wir ermöglichen unseren Wohngenoss*innen mit Assistenzbedarf ein selbstbestimmtes Leben und unterstützen Ihre Kommune bei der Umsetzung innovativer Inklusionsmodelle.
Fragen zu Genossenschaftswohnungen:
Was ist eine Genossenschaftswohnung?
Genossenschaftswohnungen haben als neue Wohnform eine Renaissance erfahren. Um in einer Genossenschaftswohnung zu wohnen, müssen die Bewohner*innen Mitglied in der Genossenschaft werden und eine bestimmte Anzahl an Anteilen zeichnen. Als Genossenschaftsmitglied halten Sie Anteile am Wohnprojekt und bestimmen mit.
Sind Genossenschaftswohnungen günstiger als Miet-/Eigentumswohnungen?
Langfristig ist das Wohnen in einer Genossenschaftswohnung günstiger als eine Miet- oder Eigentumswohnung. Die Bewohner*innen müssen zwar zum Einzug Genossenschaftsanteile zeichnen und bezahlen eine ortsübliche Miete, langfristig gesehen wird die Miete aber in der Regel nicht teurer, sondern bleibt stabil, denn der monatliche Mietpreis ist vom Wohnungsmarkt entkoppelt.
Wie sicher ist eine Genossenschaftswohnung?
Eine Genossenschaftswohnung ist sicher, weil sie vor Verkauf geschützt ist. Unsere Bewohner*innen haben außerdem lebenslanges Wohnrecht, eine Kündigung aus Eigenbedarf ist nicht möglich. Bei unseren Wohnprojekten machen nur die Mitglieder Gewinn, keine Investor*innen oder Aktionär*innen.
Wie werde ich Wohngenoss*in?
Als Wohngenossenschaft legen wir großen Wert auf die Auswahl unserer Bewohner*innen. Ein gegenseitiges Kennenlernen ist Voraussetzung für Ihren möglichen Einzug in unser Projekt. Nachdem wir von Ihrem generellen Interesse an Projekt erfahren haben, erhalten Sie für einen ersten Einblick ein ausführliches Infopaket. Wenn Sie danach weiterhin interessiert sind, vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin.
Fragen zu Wald- und Forstprojekte:
Wie kann bei der OEKOGENO in Wald und Land investieren?
Wir entwickeln konkrete Projekte, bei denen unsere Mitglieder in Wald und Landwirtschaft investieren können. Wir sichern damit wichtige Flächen und ermöglichen solidarische Modelle des Wirtschaftens. Die Beteiligung für Mitglieder erfolgt meist in Form von Projektdarlehen mit variablen Laufzeiten und unterschiedlichen Verzinsungen.
Kann ich selbst entscheiden, in welche Wald- und Landwirtschaft-Projekte ich mein Geld anlege?
Unsere Mitglieder können ihre Beteiligung selbst gestalten. Wir informieren regelmäßig und transparent über aktuelle Projekte und stellen die Beteiligungsmöglichkeiten im Detail vor. Mitglieder können außerdem im internen Bereich unserer Website alle Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten einsehen.
Wie kann ich die ökologischen Forst- und Landwirtschaft-Projekte der OEKOGENO unterstützen?
Als Mitglied der OEKOGENO haben Sie die Möglichkeit im Rahmen unseres Solawi-Darlehens in ökologische, solidarische Landwirtschaft zu investieren. Mit Ihrer Unterstützung können wir Grundstücke für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erwerben und unsere Nachhaltigkeitskonzepte umsetzen.
Welches Ziel verfolgt die OEKOGENO mit ihren Land- und Forst-Projekten?
Die Ziele für unsere Projekte zu nachhaltiger Forstwirtschaft und Landwirtschaft umfassen die Bereiche Regionalität, Ökologie sowie Energieeffizienz. Mit zukunftsorientierten Strategien und Technologien wollen wir ein Zeichen für eine nachhaltige und solidarische Form des Wirtschaftens setzen. Zentrales Bestreben ist es, natürliche Ökosysteme und Kreisläufe nachzuahmen, neue Ökosysteme zu schaffen und so Biodiversität zu erhalten und zu fördern.